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   BFH, 19.02.2007 - III B 195/05   

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https://dejure.org/2007,17122
BFH, 19.02.2007 - III B 195/05 (https://dejure.org/2007,17122)
BFH, Entscheidung vom 19.02.2007 - III B 195/05 (https://dejure.org/2007,17122)
BFH, Entscheidung vom 19. Februar 2007 - III B 195/05 (https://dejure.org/2007,17122)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    EStG § 62; ; EStG § 70 Abs. 2; ; EStG § 70 Abs. 3; ; EStG § 70 Abs. 4; ; SGB X § 44 Abs. 1; ; AO §§ 172 ff.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 32 Abs. 4 S. 2; FGO § 115 Abs. 2
    Kindergeld: keine Aufhebung von bestandskräftigen Bescheiden

  • datenbank.nwb.de

    Rückwirkende Antragstellung im Kindergeldrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 12.04.2000 - B 14 KG 3/99 R

    Anspruch von Bürgerkriegsflüchtlingen aus Bosnien-Herzegowina auf Kindergeld

    Auszug aus BFH, 19.02.2007 - III B 195/05
    Mit Bescheid vom 2. August 2001 setzte die Familienkasse Kindergeld ab Februar bis Juli 2001 für das Kind A und mit Bescheid vom 15. August 2001 für den Sohn B ab Februar 2001 fest, da nach dem Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 12. April 2000 B 14 KG 3/99 R (BSGE 86, 115) auch an Bosnier ohne Aufenthaltserlaubnis Kindergeld gezahlt werden könne, wenn sie eine Arbeitnehmertätigkeit oder den Bezug von Arbeitslosengeld oder Krankengeld nachweisen könnten.

    Im Übrigen ist auch ein Beratungsverschulden der Familienkasse nicht erkennbar, nachdem die Entscheidung des BSG in BSGE 86, 115 zum sozialrechtlichen Kindergeld nach dem Bundeskindergeldgesetz a.F. ergangen ist und die Verwaltung durch Dienstanweisungen diese Entscheidung alsbald für das steuerrechtliche Kindergeld für anwendbar erklärt hat.

  • BFH, 25.07.2001 - VI R 164/98

    § 15 a EStG : Einlageminderung ist kein Beteiligungsgewinn

    Auszug aus BFH, 19.02.2007 - III B 195/05
    Die vom FG in Bezug genommene Rechtsprechung des BFH (Urteil vom 25. Juli 2001 VI R 164/98, BFHE 196, 257, BStBl II 2002, 89), wonach eine rückwirkende Antragstellung erst ab dem Folgemonat der Ablehnung bzw. Aufhebung möglich ist, begünstigt insgesamt die Kindergeldberechtigten.
  • BFH, 26.03.2009 - III B 255/08

    Änderung der Verhältnisse i.S. des § 70 Abs. 2 EStG - Durchbrechung der

    Ebenfalls geklärt ist, dass es nach der Entscheidung des Gesetzgebers grundsätzlich Sache des Steuerpflichtigen ist, seine Rechte durch Einlegung von Rechtsbehelfen bzw. Rechtmitteln selbst zu wahren (z.B. BFH-Urteil vom 23. November 2006 V R 51/05, BFHE 216, 350, BStBl II 2007, 433; Senatsbeschluss vom 19. Februar 2007 III B 195/05, BFH/NV 2007, 1114).
  • BFH, 19.02.2007 - III B 194/05

    NZB; Billigkeitsverfahren

    Der Senat weist darauf hin, dass er mit Beschluss vom 19. Februar 2007 III B 195/05 die Zulassung der Revision im Verfahren über die Kindergeldberechtigung abgelehnt hat.
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